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Umfassende Entwicklungskonzeption im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

 

Mit der Förderrichtline 2015 wird der für die Gemeinden zur erbringende Aufwand für ELR-Anträge anspruchsvoller.

 

Um einen Fördervorrang als „Schwerpunktgemeinde“ zu erhalten und möglichst hohe Zuschüsse zu bekommen, müssen die Gemeinden  

… eine umfassende Entwicklungskonzeption für Ihre Ortschaft erstellen,

… in einem gemeinsamen Beteiligungsprozess mit den Bürgern zukunftsfähige Lösungen für strukturelle Verbesserungen entwickeln,

… verstärkt den Gemeinwohl-, Demografie- und Nachhaltigkeits-Aspekt ins Auge fassen.

 

Ergänzend zu Ihrem Planungsbüro unterstützen wir Sie bei der

… Konzeptentwicklung,

… Strukturerhebungen und Dorfanalysen,

… Bürgerbeteiligung und Moderation

… Antragsfertigung und Redaktion

… Bürokratie-Bearbeitung

... aktiver Projektbegleitung in den Ortschaften

 

Verbessern Sie ihre ELR-Chance durch

… interkommunale Ansätze und Projekte,

… Synergien mit Nachhaltigkeitsberichten - Förderung von Denkwerkstätten bis zu 1.500,-- Euro

… professioneller Präsentation und Moderation

… Nutzen unserer langjährigen Erfahrung aus ELR, LEADER und MELAP PLUS                                                           

"Schwerpunktpunktgemeinden verfügen über eine umfassende Entwicklungs-konzeption, die Maßnahmen zum Umgang mit der demografischen Entwicklung,zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zum Schutz von Natur und Landschaft enthält. Sobald eine Gemeinde als Schwerpunktgemeinde anerkannt ist, erhält sie einen Fördervorrang und profitiert bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz."

ELR-Fördervoraussetzung

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